MIC-STÜ+CRZ-IsraEL---BPE-TourTeamOrga---Amtsgericht-+-Staatsanwaltschaft-München-gehen-knallhart-gegen-Patrioten-vor----6.35-min.---24.-März-2019--
Amtsgericht München geht rigoros gegen Patrioten und Islamkritiker vor
|2019| Ich habe es in all den Jahren unserer öffentlichen Aufklärungsarbeit zigfach erlebt, dass die Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß messen, je nach-
dem, ob islamkritische Patrioten auf der einen Seite oder Linke und Moslems auf der anderen Seite betroffen sind. Massive Beleidigungen gegen mich wie
beispielsweise „Dreckige Nazisau“ (29.12.12, AZ 111 Js 117580/13), „Dummes Nazischwein“ (15.6.13, AZ 111 Js 160457/13), „Nazi-Arsch“ (12.10.13 AZ 111
Js 104797/14), „Nazisau“ (23.1.14, AZ 111 Js 148583/14), „ekelhaftes Nazipack“ (7.8.14, AZ 113 Js 198744/14) und „Du Arschloch“ (28.12.2013, AZ 111
Js 132740/14) wurden allesamt eingestellt.
Mit fadenscheinigen Begründungen wie „kein öffentliches Interesse“, „der Rechtsfrieden ist über den Lebenskreis des Verletzen nicht weiter gestört“, „die Strafverfolgung stellt kein gegenwärtiges Anliegen der Staatsanwaltschaft dar“, „im Meinungskampf zwischen konkurrierenden Parteien und Gruppierungen ist auch ein robuster Sprachgebrauch zulässig“, „scharfe und überspitzte Äußerungen, namentlich im Rahmen des öffentlichen Meinungskampfes, starke Ausdrücke, polemisierende Wendungen und überspitzt-plakative Wertungen können der Meinungsfreiheit unterfallen“ oder „die angezeigte beleidigende Äußerung ist anlässlich einer kontrovers geführten Diskussion unter Versammlungsteilnehmern gefallen“. Bei letzterem handelte es sich übrigens um die massive Beleidigung „dreckige Nazisau“.
Um ein Beispiel einer absoluten Ungleichbehandlung zu nennen: Wir werden von linken und moslemischen Gegendemonstranten permanent mit dem ausgestreckten Mittelfinger beleidigt, was niemals zu einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften führt. Aber als sich im Jahre 2012 einmal ein damaliges Mitglied der Partei „Die Freiheit“ dazu hinreißen ließ, aufgrund provokantem Verhaltens einer Gruppe türkischstämmiger Mitbürger bei einer Kundgebung im besonders bereicherten Münchner Stadtviertel Neuperlach den Mittelfinger hinzuhalten, wurde er sofort mit 2500 Euro bestraft.
Ich muss mich ständig als „Faschist“ beleidigen lassen, aber sobald ich einmal bei einer Diskussion während eines Pegida-Spaziergangs einer Gruppe von Türken, die stolz bekunden, Erdogan gewählt zu haben und Fan von ihm zu sein, den Begriff Islamfaschisten verwende, kommt postwendend eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Um nur eines von vielen Verfahren anzuführen, mit denen ich momentan bombardiert werde.
Da in Deutschland die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, ist in vielen Fällen keine objektive Behandlung gleicher Sachverhalte gegeben. Es wird oft mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem aus welcher politischen und gesellschaftlichen Gruppe der Beschuldigte und der Täter kommen. Leider folgen Amtsgerichte meist den Anklageschriften der Staatsanwaltschaften, so dass wir rechtskonservativen Patrioten immer den Weg durch die Instanzen gehen müssen, wenn wir unser Recht bekommen wollen, was viel Zeit und Geld verschlingt. Dies ist auch der Zwecke der Übung: Unerwünschte missliebige Kritiker zu zermürben, sie finanziell auszubluten und letztlich mundtot zu machen.
Im vorliegenden Fall (siehe Video oben) wird wieder einmal klar, wie knallhart Staatsanwaltschaft und Amtsgericht München gegen einen harmlosen Patrioten und Islamkritiker wie CRZ.IL vorgehen, der sich im Rahmen von sämtlichen Kundgebungen der Partei „Die Freiheit“ und der Bürgerbewegung Pax Europa in den letzten zehn Jahren noch nie etwas zuschulden kommen ließ. Obwohl wir oft im Hexenkessel der Gegendemonstranten heftigen Beleidigungen, Gegenständen-Würfen, körperlichen Attacken, massiven Anfeindungen bis hin zu Morddrohungen von Moslems und Linksextremisten ausgesetzt sind.
Aber wehe, wenn dieser Patriot ins Visier der „Gesetzeshüter“ gerät, dann schlägt die Wucht der Staatsmacht unerbittlich zu. ChR!Z.IL ist unser fleißigster Helfer in München, der die meiste Arbeit im Rahmen der Kundgebungen leistet, die Kamera bei Interviews führt und als Ordner wichtige Sicherheitsaufgaben übernimmt. Er bekam jetzt vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über 1350 Euro zugestellt.
Was war geschehen? Beim „Tag der Patrioten“ am 17. Juni 2018 am Siegestor bemerkte ein überaus eifriger Polizeibeamter, dass Chris beim Aufbau der Kundgebungsmaterialien Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen trägt. Dies hat auch seinen Sinn, damit die Füße nicht durch die schweren Gegenstände wie Boxen und Bühnentische verletzt werden. Aber diese Schuhe wurden ihm als „Schutzwaffe“ ausgelegt. Bei der anschließenden Untersuchung fanden die Polizisten bei ihm auch das Multifunktionswerkzeug Leatherman, das er zum Reparieren benutzt, aber an dem sich unter vielen Werkzeugen auch ein kleines Messerchen befindet. Auch dies wurde ihm als „Schutzwaffe“ ausgelegt.
Die Beamten wollten sofort...
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