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LBRY Claims • Ina-Maria-Gruetzner

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Created On
6 Sep 2021 17:07:25 UTC
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Allein gegen Ungerechtigkeit - September 2021, In Zeiten der Corona-Virus-Krise, Ina-Maria Grützner
Sehr verehrte Richterinnen und Richter
Sehr geehrte Damen und Herren


Ich, Ina-Maria Grützner , möchte in meiner Angelegenheit auf folgende Punkte verweisen:
Das LBV, macht sich hinsichtlich meiner Gesundheit – im Gegensatz zu dem, was hier offiziell von der Gegenpartei nach außen hin vorgegeben wird – keinerlei „Sorgen“ um mich. Wenn man sich im gesamten Zeitraum von mittlerweile fast 2 Jahren seit Oktober 2019 – zum Zeitpunkt, an dem meine Pension rückwirkend eingestellt wurde – wirklich „Sorgen“ gemacht hätte, dann hätte das LBV wenigstens meine Kranken-und Pflegeversicherung, sowie ein monatliches Existenzminimum weiterbezahlt und nicht auf der Basis ungeprüfter Falschbehauptungen einer nicht weiter identifizierten Person, die unter dem pseudonymen Namen R. - angeblich von der Polizei der Stadt M. – am 04.09.2019 beim LBV anrief, willkürlich und unter Vortäuschung falscher Tatsachen über Nacht meine Pensionsbezügezahlungen einfach eingestellt.
Ich möchte betonen:
Alle Falschbehauptungen der Staatsanwaltschaft, insbesondere Frau Oberstaatsanwältin S. V. , die im Auftrag des politisch einflussreichen Rechtsanwaltes G. F. , KOK S. G., KHK K. und Komplizen stattfinden, sind frei erfunden, um aus Strafvereitelungsgründen und politischen Motiven meiner unbescholtenen Tochter, meinem unbescholtenen Schwiegersohn, meinen Familienangehörigen und anderen Unschuldigen Straftaten zu unterschieben.
Der geschäftstüchtige Rechtsanwalt G. F. mit seinem Fachbereich Erbrecht ist dafür bekannt und mit seinem Netzwerk darauf spezialisiert, ältere Menschen von ihren Familien zu trennen, Konflikte zu initiieren, Institutionen (z.B. durch Gerichtsverfahren) lukrativ auszulasten, um durch Anwendung illegaler Machenschaften, betrügerischer Tricks und Bluffs im Grauzonenbereich in die Situation zu gelangen, sich rechtswidrig Vermögen aneignen zu können.
Ich hatte meinen damaligen Sachbearbeiterinnen Frau K. und Frau G. vom LBV im September 2016 schriftlich mitgeteilt, dass ich Opfer dieses habgierigen Rechtsanwaltes und seines Netzwerkes geworden war, den ich zwecks Beratung aufgesucht hatte, um Möglichkeiten eines Schadensersatzes für meine Tochter, meinen Schwiegersohn, meine Enkelin und andere Unschuldige zu eruieren, die in der Vergangenheit Opfer von Kapitalverbrechen mit Vermögensunterschlagungen geworden waren, bei denen Angehörige der Justiz Stadt E., Polizei Kreis R. und Stadt D. aus antisemitischen Gründen und Fremdenhass große Schuld auf sich genommen hatten und bis heute versuchen, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu vertuschen.
RA G.F. verbündete sich in diesem Fall anhand der Informationen, die ich ihm gegeben hatte, mit dem Täterkreis von damals, fälschte mittels meiner ihm blanko gegebenen Unterschrift eine Vollmacht, mit der er sich noch heute hinter meinem Rücken autorisiert und gegen mich und meine Familienangehörigen agiert.
Ich hatte die damaligen Sachbearbeiterinnen Frau K. und Frau G. vom LBV in diesem Kontext eindringlich ermahnt, keinerlei Auskünfte an fremde Dritte, die möglicherweise im Auftrag des Rechtsanwalt G. F. in meiner Angelegenheit das LBV kontaktieren, zu geben und - bei eventuellen, ungewöhnlichen Vorkommnissen – mich sofort zu verständigen. Meine damalige Korrespondenz muss sich als Beweis in meiner Personalakte befinden.
Zudem befindet sich meine seit Anfang Oktober 2019 mit dem LBV geführte und in einer konzertierten Aktion seitens der Verantwortlichen bewusst ignorierte Korrespondenz, wie unzählige Einschreiben, Einschreiben Rückschein, handschriftliche Schreiben, Sprach-und Videoaufnahmen (wie diese), in meiner Personalakte, deren Einsichtnahme offenbar strategisch bewusst verweigert wird.
Misstrauisch machen sollte es schon, dass von den verantwortlichen Institutionen weder die Einsichtnahme in meine Personalakte, noch in die so genannte „Straf-und Bußgeldakte“ gewährt werden und von der Gegenpartei lediglich „Paginierte Reporte“ mit eindeutigen Faktenfalschdarstellungen oder völlig uninteressante, der Sache nicht dienliche Exzerpte der Gerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Gegenpartei nichts zu verbergen hat und formaljuristisch alles korrekt in meinem Fall gelaufen ist, warum dann diese den vollständigen Kontext nicht beleuchtenden Abbreviaturen an Dokumentationsmaterial, die einen anderen Eindruck evozieren wollen oder sollen?!
Wenn ich freiwillig meine Personalakte zur Einsichtnahme zur Verfügung stelle und nichts zu verbergen habe, was ist dann das Problem der Gegenpartei, meiner Forderung nicht nachzugeben?!
Was soll das grotesk-abstruse Schauspieltheater à la Hitchcock’s „Der unsichtbare Dritte“ der Verantwortlichen, dass nicht identifiziert sei, ob ich „die Frau Ina-Maria Grützner“ sei, die mittels ihres Anwaltes und ihrer Rechtsschutzversicherung den Anspruch auf ihre ihr zustehenden Pensionsbezüge einklagt?!.............
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