Was ist strafbar / ordnungswidrig oder nicht. Man weiß nichts genaues ... und dies ist meiner Ansicht nach auch ABSICHT !!! Trotzdem der Versuch etwas Licht ins Dunkle zu bringen ... auch zu den Hintergründen der Krise um das KPC Virus
...
https://www.youtube.com/watch?v=R5Wbf3juvw0
Dr. Daniel Langhans äußerte sich kritisch auf der Demo, deshalb entzog man ihm das Micro und er erstatte Anzeige - aber dann landete er selbst vor dem AG in Hannover. Was dort genau entschieden wurde, werden wir erst nach der Akteneinsicht wissen - Berufung haben wir eingelegt ...
wird fortgesetzt ...
...
https://www.youtube.com/watch?v=I4UEnXQ4Olo
Oft werden die beiden Begriffe in eine Schublade gesteckt. Heute geht es auch um die Aussage von Prof. Henn, über die ich mich sehr geärgert habe, da ich denke, dass einzelne Moralvorstellung nicht zu einer wichtigen und erforderlichen, gesellschaftlichen Diskussion beitragen, sondern ganz im Gegenteil sogar unangebracht sind.
Dazu mehr in diesem Video und wie Ethik und Moral natürlich auch Einfluss auf unser Rechtssystem haben.
...
https://www.youtube.com/watch?v=RWc3izZ9YeI
Wer hält sich noch an das geltende Recht und was ist legitim oder was ist noch legal? Diesen Fragen geht der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla im Gespräch mit Paula P'Cay auf den Grund. Durch den sehr schwammig formulierten § 140 StGB, indem es um die Billigung von Straftaten geht, müssen noch nicht einmal Straftaten vorliegen, um jemanden verurteilen oder bestrafen zu können. Obwohl §140 StGB den öffentlichen Frieden schützen soll, scheint es eher die Freiheit der Bürger einzuschränken, eine Art von Vorfeldkriminalisierung findet hiermit in Deutschland statt, doch immer mehr Bürger zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Handels der Herrschenden.
...
https://www.youtube.com/watch?v=XGpFQiX-jyw
Voraussetzung für die Gerichtsverfahren wäre ein Schlichtungsverfahren nach § 53 JustG NRW - diese Schlichtungsverfahren haben aber nicht stattgefunden, so dass alle Klage unzulässig sind.
Die Klage ist von Anfang als unzulässig abzuweisen.
Denn das obligatorische Schlichtungsverfahren wurde nicht durchgeführt.
Streitgegenstand ist hier eine Streitigkeit über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. In diesem Fall ist die Klage gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 JustG NRW erst zulässig, nachdem von einer in § 55 JustG NRW genannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Die Durchführung des obligatorischen außergerichtlichen Güteverfahrens ist von Amts wegen zu prüfende besondere Prozessvoraussetzung, die bereits bei Klageerhebung vorliegen muss (BGH NJW-RR 18, 394). Bei fehlendem Güteverfahren ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH NJW-RR 18, 394).
Das Schlichtungsverfahren kann nach Erhebung der Klage nicht nachgeholt werden kann (vgl. BGHZ 161, 145 = NJW 05, 437; bestätigt durch BGH NJW-RR 18, 394; OLG Saarbrücken NJW 07, 1292; OLGR Köln 06, 406). Daran gemessen war die Klage hier als unzulässig abzuweisen, weil es an der Durchführung des außergerichtlichen Güteverfahrens fehlte.
Denn das hier nach § 53 Abs. 1 Nr. 2 JustG NRW obligatorische Güteverfahren war nicht entbehrlich. Mithin sind die Klagen von Agnes Strack-Zimmermann ALLE unzulässig, weil in keinem einzigen Fall das erforderliche Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.
...
https://www.youtube.com/watch?v=75uKxjrECko
Zum Jahresabschluss noch offene Fälle, die uns auch im nächsten Jahr beschäftigen werden, Rückblick und Stellungnahme zu einigen Dingen.
Isolation Fund: hier ist von unserer Seite aktuell alles gesagt. Femizid: warum sich ein solchen Begriff nicht gehört und unterbleiben sollte, genauso wie falsche Unterstellungen, Leuchttum ARD und Klage WDR: sehr bedauerlich was hier an Ausgrenzung läuft und warum. Ausgangssperre: falsche Presse-Informationen und Feststellung des Sachverhalts ex ante - nach wie vor!
...
https://www.youtube.com/watch?v=vs0GkdoH9tU