Juristische Personen sind nach dem BGB Titel II, Firmen und die besitzen eine Namen (Siehe auch die DIN 5007). Natürliche Personen sind nach dem BGB Titel II die Menschen und die besitzen nach der DIN 5007 einen Familienname.
Das BGBEG Art. 10 zeigt auf, dass der Name der Person dem Recht des Staates unterliegt, das ist der Name der juristischen Person nach dem BGB Titel II.
Alle Personen die in Verordnungen hierzulande erwähnt werden, sind keine natürliche Personen nach dem BGB, sondern juristische Personen, denn dieses System verwaltet ausschließlich juristische Personen mit einem Namen.
Hierzu muss man nur in einem "Persona (l) ausweis" (Masken Ausweis) blicken, der einen Namen einer Firma enthält, die mit einer Geburtsurkunde vom Standesbeamten des Geburtsortes durch einen Dritten der das beauftragt hat, gegründet worden ist.
Diese Masken Verordnung ist daher nur für diejenigen bindend, die sich mit einer Beantragung und vertraglichen Bestellung so eines Persona (l) ausweises oder Reisepass ausweisen, sich selbst mit dieser juristischen Person auch noch identifizieren und dafür ausgeben. Sie erhalten mit so einem Persona (l) ausweis die vermutete "deutsche Staatsangehörigkeit" von 1934, also keine völkerrechtliche Staatsangehörigkeit eines Völkerrechtssubjektes, zum Beispiel die Staatsangehörigkeit von Preußen.
Für solche Staatsangehörigkeiten von Preußen, ist dieses System nicht zuständig.
Was ist also diese Verordnung, wenn man sie genau mal rechtlich betrachtet?
Sie ist eine Verordnung einer realen Maske für eine fiktive Maske. Und wieso ziehen dann Männer und Weiber, also Menschen eine Maske über die für eine Fiktion verordnet wurde?
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https://www.youtube.com/watch?v=p5YW9Xpiku4