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Am 26.03.2018 veröffentlicht
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Gerichthof der Menschen - Deutschland schreibt Geschichte
Gegründet am 27. September 2013
Der Gerichthof der Menschen, ist ein ständiges Präventiv- und Strafgericht. Ein Pflichtgericht zum Schutz des überpositiven Recht mit Sitz auf Erden, zur Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtprinzip in der Genesis. Die Amtssprache am GdM ist deutsch.
Die Tätigkeit des GdM ist nicht auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern auf Prävention und Restitution zur Amnestie durch Obligation in Not, Notstand, Notwehr und Selbsthilfe gerichtet.
Der Gerichthof der Menschen erfüllt die Voraussetzungen im Transzendenzbezug der Präambel zum Schutz des Grundrecht aller Menschen, des obligatorisches Gericht in Art. 24 (3), 25, 95 GG, Art. 95 UN-Charta, Art. 149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 Gemäß Art. 24 (3) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
-C.H. BECK Kommentar Jarass / PIEROTH zu IV. Schiedsgerichtsbarkeit (Abs. 3)-, ist das oberste Bundesgericht als Obligationsgericht per Verfassungsrang zwingend zuständig.
In Art. 24 (3) GG wird das oberste Bundesgericht in Art. 95 GG und Art. 95 UN-Charta bestimmt. "... Diese Charta schließt nicht aus, daß Mitglieder der Vereinten Nationen auf Grund bestehender oder künftiger Abkommen die Beilegung ihrer Streitigkeiten anderen
Gerichten zuweisen..."
Das obligatorische Schiedsgericht wird vertraglich bindend und verpflichtend in Art. 149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 benannt und im zwingenden Völkerrecht vorausgesetzt.
Das oberste Bundesgericht, -als obligatorisches Schiedsgericht-, ist
1. öffentlich durch Beitritt der Staaten in das Abkommen verpflichtet,
2. umfassend in der Prävention und in der Restitution zur Amnestie gebunden sowie
3. obligatorisch ohne Zustimmung des beklagten Staates von Amts wegen tätig.
Die obligatorische Feststellung ist augenblicklich sofort vollstreckbar (ad-hoc) zu richten , so in Art. 1, 149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51, denn die Staaten haben sich dazu verpflichtet.
Es gilt das Ziel der Restitution zur Amnestie für die Prävention. Es handelt sich beim Gerichthof der Menschen um ein Präventionsgericht des bevorrechtigtem Völkerrecht, um
1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fort zu setzen (Spezialprävention) und
3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).
http://gerichthof-mensch.org/
Internationales Zentrum für Menschenrecht (IZMR) - SCHUTZMACHT – genfer Abkommen IV, Teil IV – Art. 142 -149
http://www.ichr.de/
http://zentralmeldeamt.org/
http://gerichthof-mensch.org/
—————-
Spenden-Konto:
(bei PostFinance Schweiz)
Kontobezeichnung: Opferhilfe Mensch
IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8
BIC: POFICH
...
https://www.youtube.com/watch?v=cALRF_Aw7GU
TheTwinBoys
Quelle: https://youtu.be/ZPH77igxDj4
Einigungsvertrag:
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/sta...
ja der Einigungsvertrag, ist NICHTIG, hier das Urteil:
http://www.pravda-tv.com/2013/08/urte...
(das Urteil wurde soeben hinzugefügt Dank an @KlausMedia)
2+4 Vertrag:
http://dpvm.me/wp-content/uploads/201...
GG Artikel 23:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/...
GG Artikel 38:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/...
GG Artikel 50:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/...
GG Artikel 144:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/...
hier noch der youtuber der das auch erkannt hat, zwecks dem GG:
http://youtu.be/ji0_PBxuJ8g (bei dem wir kommentiert haben, er uns sofort antwortete) :D
und er zeigt euch mal ne schöne zusammenfassung, dass die gesetze keine gültigkeit haben:
http://youtu.be/IhUPwTF4_XY
ach ja und hier zwecks vergiftungen:
http://youtu.be/mI51H9kSJBQ
http://youtu.be/qd7NatBfpE4
hier könnt ihr euch mal anschauen, das pflanzen tiere ohne irgendwelche chemie oder sonstiges auskommen können:
http://youtu.be/cNb7y_W2Ii4
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MenschenrechtTV
https://www.youtube.com/user/MenschenrechtTV
Menschenrechtsschutz
Das Recht der Menschenrechte setzt
auf internationaler Ebene den Rahmen
für die Stellung des Individuums in der
Gemeinschaft. Die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte vom 10. Dezember
1948 legt in ihrer Präambel die
Grundlage, mit folgenden Worten:
„Da die Anerkennung der angeborenen
Würde und der gleichen und unveräu-
ßerlichen Rechte aller Mitglieder der
Gemeinschaft der Menschen die Grundlage
von Freiheit, Gerechtigkeit und
Frieden in der Welt bildet …“
Kapitel VIII
Durchführung des
Abkommens
Artikel 45
Jede am Konflikt beteiligte Partei hat
durch ihre Oberbefehlshaber im einzelnen
für die Durchführung der vorstehenden
Artikel zu sorgen und nicht vorgesehene
Fälle gemäß den allgemeinen
Grundsätzen des vorliegenden Abkommens
zu regeln.
http://menschenrecht-gerichtshof.de/
http://www.ichr.de/
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Für Unsere aufklärende und fördernde Tätigkeit im Bereich Mensch sind Wir auf Spenden angewiesen.
Opferhilfe Mensch, Grete-Nevermann-Weg 4,
in [D-22559] HAMBURG
Tel: 040-8199-7599
opferhilfe-mensch.net/spenden.html
Kontoverbindung Opferhilfe Mensch
Bank: VR-Bank Altenburger Land Deutsche Skatbank
BLZ: 83065408
Konto: 0004889550
IBAN DE04 8306 5408 0004 8895 50
BIC GENODEF1SLR
...
https://www.youtube.com/watch?v=WiSyK4Dt2JY
Q-Porn mit KonaTV & Radio: Tag der Befreiung 8. Mai 2021 - KAPITULATION-URKUNDE der Bundes Republik Deutschland
auf KONA FM + Video.
Musik, Vernetzung und Vorbereitung auf das EVENT.
Projekt Worldwide 2024 - #Q #K #JFK and #TRUMP - #PFC
Themen:
1. Der Krieg ist vorbei. Legt die Waffen nieder!
2. Das große ERWACHEN
3. Tag der Befreiung 8. Mai 2021 - KAPITULATION der BRD
4. Navigieren im Wahnsinn - Hinweis auf Laura Eisenhauer
Aufzeichnung:
Audio:
https://livesets.com/kona101/session/55502
Video:
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich am 8. Mai 2021 zum Endes des Zweiten Weltkriegs geäußert.
Video: https://youtu.be/aVBAXJ6SkDI
Hier ist die Beweisurkunde zur endgültigen Kapitulation:
https://t.me/Amt_Menschenrecht_IZMR_BERLIN/655
NOTFALL RADIO BERLIN - EBS-RADIO:
https://livesets.com/kona101/live
Konferenz-Ram 101 - FRAGEN. INFOS und TALK HIER:
https://t.me/Konferenz_der_Menschen_2023
Anfrage im Kommentar oder direkt:
https://t.me/KONABERLIN
Krieg Als „Gewaltmaßnahmen Unter Abbruch Der Diplomatischen Beziehungen“ Die Völkerrechtliche Definition Von „Krieg“
http://amt-dhb.de/metv/krieg-als-gewaltmassnahmen-unter-abbruch-der-diplomatischen-beziehungen-die-voelkerrechtliche-definition-von-krieg/
Video-Youtube:
https://youtu.be/aX_xNDJfuZQ
Das humanitäre Völkerrecht, Kriegsvölkerrecht-, ist das zwingende Völkerrecht, um die
Auswirkungen bewaffneter Konflikte zu verhindern oder zu mildern, indem mit dem Zivilschutz,
der völkerrechtliche Schutz für die, die nicht an dem Konflikt teilnehmen Zivilisten, im unter allen
Umständen einzuhaltenden und durchzusetzenden humanitären völkerrechtlichen Vertrag Genfer
Abkommen IV Zivilschutz bindend geregelt ist.
Der Begriff „ bewaffneter Konflikt“ umfaßt sämtliche Erscheinungsformen inner - und
zwischenstaatlicher Anwendung von Waffengewalt, wenn eine Konflikt- oder Streitpartei die
Kriegsführungsabsicht gegen Zivilisten mit Gesetzen der streitigen Demokratie verfolgen, so
daß individuelle Bürgerkriege mit Zivilisten und Auseinandersetzungen mit Menschen eine
Befreiung vom System voraussetzen, denn Menschenrechtopfer müssen sich von
Kriegsverbrechen in jeder Lage natürlich mit Widerstand befreien (Art. 20 (4) GG).
Die „nicht-internationalen bewaffneten Konflikte“ (auch „interne bewaffnete Konflikte“ genannt)
unterscheiden sich von den „internationalen bewaffneten Konflikten“ dadurch, dass bei ihnen eine
der Konfliktparteien oder beide Konfliktparteien keine Völkerrechtssubjekte sind. Beispiele
hierfür sind Bürgerkriege, Auseinandersetzungen mit nationalen Befreiungsbewegungen, etc.
Die Menschenrechtverletzung im Völkerrecht ist ein Kriegsverbrechen.
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gelten als Kriegsverbrechen.
Völkermord ist, wenn den Menschen der völkerrechtliche Schutz auch der Zivilschutz Genfer
Abkommen IV entsagt wird.
Terror ist die rechtwidrige Anwendung von Gesetz und Gewalt.
Im Völkerrecht ist Krieg ist die Abwesenheit oder Nichterreichbarkeit (Art. 9 UN-RES 56/83) der
Gerechtigkeit des Staates als Gewaltmaßnahmen Abbruch der diplomatischen Beziehungen, als
fehlendes Recht auf faires Verfahren und fehlendes Recht auf wirksame Beschwerde, siehe Urteil
ECHR 75520/01 zu völkerrechtlichen Vertrag EGMR Untätigkeit oder die Nichtannahme von
Beschwerden bei den Behörden ist völkerrechtlich ein Kriegsverbrechen (ECHR 75529/01).
Kriegsverbrechen können unter den gleichen Umständen wie Völkermord und Verbrechen gegen
die Menschlichkeit auftreten, aber anders als internationale Kriegsverbrechen müssen letztere nicht
mit einem bewaffneten Konflikt einhergehen, wenn die Aggression in Feind- und Streithandlungen
gegen die Zivilbevölkerung gerichtet ist, um im Ziel einen bewaffneten
...
https://www.youtube.com/watch?v=7XEDicUIeXU
Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten und in allen Fällen vollständiger oder teilweiser Beeetzung oder Besatzung eines Gebietes.
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.
Art. 2
Ausser den Bestimmungen, die bereits in Friedenszeiten zu handhaben sind, ist das vorliegende Abkommen in allen Fällen eines erklärten Krieges oder jedes anderen bewaffneten Konflikts anzuwenden, der zwischen zwei oder mehreren der Hohen Vertragsparteien entsteht, und zwar auch dann, wenn der Kriegszustand von einer dieser Parteien nicht anerkannt wird.
Das Abkommen ist auch in allen Fällen vollständiger oder teilweiser Besetzung des Gebietes einer Hohen Vertragspartei anzuwenden, selbst wenn diese Besetzung auf keinen bewaffneten Widerstand stösst.
Wenn eine der im Konflikt befindlichen Mächte am vorliegenden Abkommen nicht beteiligt ist, bleiben die daran beteiligten Mächte in ihren gegenseitigen Beziehungen gleichwohl durch das Abkommen gebunden. Sie sind aber durch das Abkommen auch gegenüber dieser Macht gebunden, wenn diese dessen Bestimmungen annimmt und anwendet.
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de#tit_I
Abschnitt V Auskunftsbüros und zentrale Auskunftsstelle
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de#tit_II_I/sec_V
ZentralesMeldeAmt= https://genesis-db.net/
Kapitel XII Freilassung, Heimschaffung und Hospitalisierung in neutralen Ländern
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de#tit_II_I/sec_I_V/chap_XI_I
Anmeldung = https://genesis-db.net/
Dokument - Überleitungsvertrag - Restitutionsgericht bei Kriegsverbrechen im Überleitungsvertrag:
http://cloud-zma.ydns.eu/pydio/public/eed9c1
https://t.me/IZMR_Kanal/1014
Archiv:
Gerichthof der Menschen aE.
https://web.archive.org/web/20221012234352/http://www.gerichthof-mensch.org/
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https://t.me/IZMR_Kanal
IZMR - Chat - Internationales Zentrum für Menschenrecht - https://t.me/joinchat/qpt26LbZUaViMDEy
Fragen: public@anacok.eu
Thomas Röhle – IZMR Berlin
izmr.berlin101@yahoo.com
...
https://www.youtube.com/watch?v=UFhi-n7wewc