Teile dieser Nachrichten sind sogar fast echt. So bekloppt ist die Welt.
Dieser Kanal zitiert und kommentiert Teile des Zeitgeschehens unter Verwendung des Stilmittels der Satire im Sinne des Zitatrechts und der Kunstfreiheit.
Wir sprechen uns ausdrücklich gegen Mobbing sowie den Mißbrauch des Begriffs durch seine Intrumentalisierung für eigene Zwecke aus.
Leon ist nicht nur elektrisch, er mag auch Musik. Und wenn man ihn lässt, singt er selbst. Auch in Kneipen, im Karaokestil. Und man hat ihn gelassen. Und von dem Spaß den ihm das gemacht hat erzählt er uns gerne. Und Ankündigungen gibt es auch.
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Dieser Kanal zitiert und kommentiert Teile des Zeitgeschehens auf satirische Art und Weise im Sinne des Zitatrechts und der Kunstfreiheit. Wir sprechen uns ausdrücklich gegen Mobbing sowie den Missbrauch des Begriffs durch seine Instrumentalisierung für eigene Zwecke aus.
Es gilt:
Fair use
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
Copyright Disclaimer Under Section 107 of the Copyright Act 1976, allowance is made for "fair use" for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching, scholarship, and research. Fair use is a use permitted by copyright statute that might otherwise be infringing. Non-profit, educational or personal use tips the balance in favor of fair use. No copyright infringement intended. ALL RIGHTS BELONG TO THEIR RESPECTIVE OWNERS
-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
§ 24
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht
Was als bescheuerte Idee angefangen hat bleibt eine bescheuerte Idee, und heute zeigen sich die Grimms von ihrer eher schlechten Seite. Klischees, Antisemitismus und eine eigentlich nicht sonderlich gute Storyline. Auch nicht so wirklich realistisch. Da ist noch Luft nach oben.
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Es gilt:
Fair use
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
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-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
§ 24
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Maawin testet wieder TrinkStoff vom LieferWerk. Heute den Geschmacktrichtungen Küche und golden Tragefrucht. Und wenn wir viel Glück haben, er das zu Stein gewordene Chemiepulver als der Flasche bekommt und dann auch noch sagt wonach es schmeckt, erfahren wir sogar etwas über das gar herrlich Gesöff. Voll die Chance, wa?
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Es gilt:
Fair use
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
Copyright Disclaimer Under Section 107 of the Copyright Act 1976, allowance is made for "fair use" for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching, scholarship, and research. Fair use is a use permitted by copyright statute that might otherwise be infringing. Non-profit, educational or personal use tips the balance in favor of fair use. No copyright infringement intended. ALL RIGHTS BELONG TO THEIR RESPECTIVE OWNERS
-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
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Leon ist explodiert, denn ein lachendes Gebüsch hat ihn erschreckt. Aber jetzt kommt Siemens und die Seggsdetektive schreiben sich auch schon Telegramme. Da werden sie anrollen, die Geldstangen.
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Copyright Disclaimer Under Section 107 of the Copyright Act 1976, allowance is made for "fair use" for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching, scholarship, and research. Fair use is a use permitted by copyright statute that might otherwise be infringing. Non-profit, educational or personal use tips the balance in favor of fair use. No copyright infringement intended. ALL RIGHTS BELONG TO THEIR RESPECTIVE OWNERS
-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
§ 24
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht