Die Berufsschullehrerin Melanie aus Walldorf sprach auf der 5. Kundgebung der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 02.07.2021 in Schwetzingen. Ziel der Kundgebung war es auf politisches Versagen beim Bevölkerungsschutz welcher in den Coronarepressionen gipfelte sowie die unausgewogene mediale Berichterstattung bezüglich SARS-CoV-2 hinzuweisen.
Offenes Fernsehen für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung: https://offenes.tv/videos/trending
Offene Gesellschaft Kurpfalz: https://t.me/offGes
Richterin Karin aus Heidelberg sprach auf der 5. Kundgebung der Offenen Gesellschaft Kurpfalz am 02.07.2021 in Schwetzingen. Ziel der Kundgebung war es, auf politisches Versagen beim Bevölkerungsschutz welcher in den Coronarepressionen gipfelte sowie die unausgewogene mediale Berichterstattung bezüglich SARS-CoV-2 hinzuweisen.
Karin erklärt die juristischen Grundlagen zum Schutz der Kinder in Corona-Zeiten. Basis dabei ist das Kindeswohl, ein unbestimmter Rechtsbegriff der unter anderem in folgenden Vorschriften genannt wird.
- Die körperliche und geistige Unversehrtheit, § 1666 Abs. 1 BGB,
- die Möglichkeit zu einer selbstständig und verantwortungsbewussten Person heranwachsen zu können, § 1626 Abs. 2 BGB, sowie die Fähigkeit zum Zusammenleben in der Gemeinschaft.
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