Die Polizei Berlin hat als zuständige Versammlungsbehörde palästinensische Demos laut unanfechtbarem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu Recht verboten unter Berufung auf zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen. Der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Veranstaltungen rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts diese Gefahrenprognose. Auch das Gedenken an die erschossene Al Jazeera-Journalistin Shireen Abu Akleh bleibt ausdrücklich verboten! (OVG 1 S 36/22)
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https://www.youtube.com/watch?v=k3B5h6eiqUw