Links werden nachgetragen !
Hinweis bei Obligation - Rubrum, Rechtwahl und Gerichtstand:
Durch Vertrag StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918 ist der Gerichthof der Menschen gemäß § 2 BeurkG als Globalrechtbund öffentlich-rechtlich zum Schutz des Menschen nach Art. 25, 140 GG, Art. 73 UN-Charta, Art. 142-149 genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson (am 1. Freitag nach der 21 völkerrechtlichen Tagesfrist vom 01.09.2013) am 27.09.2013 unmittelbar und rechtmäßig in Kraft getreten, nach dem durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano der Erlaß „motu proprio“ des Vatikanum vom apostolischen Palast, am 11.07.2013 im ersten Jahr seines Pontifikats zum 01.09.2013 zum Schutz der Menschenwürde promulgiert wurde. Die Funktionsimmunität von profanen Beamten im Völkerrecht ist für die Bestimmung des Gerichthof der Menschen natürlich aufgehoben worden.
Durch StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918 ist der Landesnotar nach dem Notargesetz der gesetzliche Vertreter des Landes unter der deutschen Verfassung vom 11.08.1919 nach Art. 6, 50 EGBGB durch Vertrag von Saint-Germain vom 10. 09.1919 Deutsch-Österreich gemäß Art. 123 GG. Die Urkunde des Gerichthof der Menschen ist original akkreditiert beglaubigt mit zusätzlichen internationalem Charakter nach dem haager Abkommen über die interna-tionale Überbeglaubigung und wiener Übereinkommen des Recht des Vertrages in der
Deutsche Nationalbibliothek
Frankfur Signatur: 2014 B 2448 und Leipzig Signatur: 2013 B 38170
zur öffentlichen Einsicht hinterlegt und eingelagert.
Obligationen können in die SCHUFT-Datenbank (Schutz vor Fiktionen - Datenbank) im Gegensatz SCHUFA) eingetragen werden. Die Vollstreckung erfolgt über das Internationale Zentrum für Menschenrecht
Quelle: Vollzug des Völkerrecht - Art. 142, 149 genfer Abkommen IV. - Vertrag 0.518.51).
Für Unsere aufklärende und fördernde Tätigkeit im Bereich Mensch sind Wir auf Spenden angewiesen.
Opferhilfe Mensch, Grete-Nevermann-Weg 4, in [D-22559] HAMBURG
Tel: 040-8199-7599
http://www.opferhilfe-mensch.net/spenden.html
Kontoverbindung Opferhilfe Mensch
Bank: Commerzbank
BLZ: 20040000
Konto: 0200422400
IBAN DE83 2004 0000 0200 4224 00
BIC COBADEHHXXX
...
https://www.youtube.com/watch?v=xFOnux6h3pA
Das Grundgesetz ist nicht im öffentlichen Recht, sondern im Privatrecht.
Demokratie ist kein Grundrecht, also ist die jP. Bundesrepublik Deutschland GmbH (Fa. Robotron) nicht recht- und grundrechtfähig.
Verbände juristischer Personen sind nicht Träger von Rechten. Aus diesem Grund haben alle Bediensteten eine private Haftpflicht, denn sie handeln nicht im öffentlichen Recht im Grundrecht, sondern im öffentlichen Interesse des demokratischen Grundgesetzes innerhalb der Justiz und Verwaltung. Demokratie ist weder Recht noch grundrechtfähig.
Die Verletzung des Terminus im Limes des Grundrecht im öffentlichen Recht durch privaten Zwang ist aus dem Grundgesetz absolut und kategorisch rechtwidrig.
Sie behaupten eine unerlaubte Geschäftsanmaßung durch die Verletzung der Rechtspaltung der Laizität und tragen dafür nicht das Recht, sondern die Verantwortung für den Rechtbruch und sind deswegen schuldig.
• Der Leitsatz der Präambel der Kategorie Recht und
• das Grundrecht als öffentliches Recht gehen dem Grundgesetz vor.
• Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist Privatrecht
• und im öffentlichen Recht ist Privatrecht verboten.
Das Grundgesetz ist reines Partikularrecht nach dem ausländischen und internationalen Privatrecht. Im öffentlichen Recht ist willkürlich-erzwungenes Privatrecht absolut verboten,
also die Verletzung des Terminus im Limes des Grundrecht im öffentlichen Recht durch privaten Zwang aus dem Grundgesetz absolut und kategorisch rechtwidrig.
Am 05.07.2011 erklärte eine Delegation der jP. deutscher Bundestag unter Leitung der jP. Vorsitzenden des Rechtsausschusses vor dem Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung öffentlich durch den Prozeßbevollmächtigten jP. Franz MAYER, daß schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien, da die jP. Beschwerdeführer sich auf ein neuartiges Recht berufen würden, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlaß, denn Privat im Grundgesetz ist kein öffentliches Recht im Grundrecht.
http://www.google.de/imgres?imgurl=ht...
Auf Grund dieser einfachen offensichtlichen und offenkundigen Tatsache ergibt sich, daß die Behörden und Gesetze der jP. Bunderepublik und jP. Länder nicht grundrechtfähig sind und in Folge nicht im öffentlichen, sondern im privaten Recht handeln.
http://grundrechteforum.de/1441
Das Grundgesetz ist eine private Urkunde.
https://www.bundestag.de/blob/222190/...
2. Dieser politische, -ohne eine Haftung verfasste-, Ausnahmezustand in willkürlicher Billigkeit, gegen die Rechte der Menschen wurde auch vom Papst Benedikt XVI am 22.09.2011 mit zustimmenden Beifall im Gebäude des Bundestages von der jP. Bundesregierung bestätigt, daß in einer dramatischen Lage Ethos und Recht in der Öffentlichkeit nicht besteht. Der Ausnahmezustand in Notwehr, Notstand und Selbsthilfe wurde glaubhaft bestätigt.
http://www.bundestag.de/kulturundgesc...
3. Die jP. Pressesprecher Stefan STADLER bei der jP. Bundesverfassungsgericht erklärte am 18.03.2015, daß die jP. Bundesverfassungsgericht als höchste Organisation der jP. Bundesrepulik Deutschland, also der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ nicht grundrechtfähig ist.
https://www.youtube.com/watch?v=13ctO...
Im profanen Beschluß der jP. Bundestag in Pet 4-16-07-4500-045045 wurde öffentlich in BT-Drucksache 16/12702 erklärt, daß die Menschenrechtverletzung vorsätzlich in der jP. Bundesrepublik Deutschland nicht als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch gegen den Verfassungsgrundleitsatz der Präambel und dem Grundrecht vor dem Grundgesetz verfassungswidrig praktiziert wird, womit das Grundgesetz ohne Grundrechtbindung ist.
da die jP. Bundesrepublik Deutschland kein Rechtstaat, sondern nur ein Fragment eines Privatstaates ohne Haftung ist, denn das Recht wird durch
verfassungswidrige, arglistig-heimtückische Tarnung und Täuschung
unter Scheingeschäften oder Geheimvorbehalt
von Verbänden juristischer Personen
verletzt.
Die jP. Bundesrepublik Deutschland ist rein willkürliches Privatrecht ohne öffentliches Recht!
Für Unsere aufklärende und fördernde Tätigkeit im bereich Mensch sind Wir auf Spenden angewiesen.
Damit die Spenden nicht unkoordiniert empfangen und ausgegeben werden, haben sich die Organisationen Uns einer freiwilligen Kontrolle unterworfen.
Die Spenden werden zentral verwaltet und gezielt eingesetzt.
Opferhilfe Mensch
Grete-Nevermann-Weg 4 in [D-22559] HAMBURG
Tel: 040-8199-7599
Konto Opferhilfe Mensch
Bank: Commerzbank
BLZ: 20040000
Konto: 0200422400
IBAN DE83 2004 0000 0200 4224 00
BIC COBADEHHXXX
...
https://www.youtube.com/watch?v=aBH4mAnhiJs
Internationales Zentrum für Menschenrecht - IZMR
www.ichr.de
✔️Abonniert diesen Kanal um auf den Weg der Befreiung der Menschen zu kommen
Kontaktemail: izmramt@gmail.com
Unterstützt uns mit einer mtl. 10€ Spende oder in anderer Höhe:
http://www.opferhilfe-mensch.net/spenden.html
Akademie Menschenrecht: http://menschenrechtamt.org/akademie/
Menschenrechtamt: http://menschenrechtamt.org/index.php/de/?view=latest
Wichtige Videos:
KAPO AG (älter) https://www.youtube.com/watch?v=0A_B50alf9E
Recht und Scheinjustiz - Lüge ! https://www.youtube.com/watch?v=I2-o2GnU67g
Naturrecht in der Gegenwart für die Zukunft (2 Teile) https://www.youtube.com/watch?
v=S6OKJz9f7b8&t=10s
Welldorado Vortrag mustafa-selim Gerichthof der Menschen 10.09.16 (2 Teile)
https://www.youtube.com/watch?v=GSdMjnQJhrY&t=99s
Amt der Menschen-Vortrag Österreich Feb. 2016 (4 Teile) https://www.youtube.com/watch?
v=uGvXMFzHkv0&t=258s
...
https://www.youtube.com/watch?v=uZJFXubt-8Q
https://t.me/IZMR_Kanal https://t.me/MenschenrechtTV https://t.me/IZMR_Amt https://t.me/MeldeAmtGdM
http://cloud-zma.ydns.eu/pydio/public/f9e5e3
BOT-SCHAFT
Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT
Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen!
Spenden-Konto: (bei PostFinance Schweiz)
Kontobezeichnung: Opferhilfe Mensch
IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8
BIC: POFICHBEXXX
https://www.youtube.com/watch?v=whG0_PPSygU&t=284s
mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen - § 89c StGB Terrorfinanzierung
Art. 25 GG: Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetz –Zivilschutz im genfer Abkommen
Verpflichtungsverletzungsverfahren - Unterlassungszwang
• gegen die Bundesrepublik Deutschland
• und Mitgliedstaaten der europäischen Union sowie Helfer oder Unterstützer
wegen Verletzung prelateraler Verpflichtungen im zwingenden Völkerrecht
• Haftung aus Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen
• wegen Waffenlieferung an die Ukraine gegen den gemeinsamen Standpunkt
2008/944/GASP des Rates betreffend Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern
• sowie EU-RES 2009/C-303/06 zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts!
Zwingendes Völkerrecht in der öffentlichen Rechtordnung
ist kein bilateraler nationaler, internationaler oder supranationaler Vertrag,
sondern im Kontrahierungszwang eine prelaterale Verpflichtung zu Recht!
inweis:
Nationale, internationale und supranationale Kollisionen und Konflikte von Staaten in Kriegen werden im zwingenden Völkerrecht in der öffentlichen Rechtordnung im "ius cogens des ius gentium" nicht mit Waffenlieferungen der Bundesrepublik Deutschland in politischen Meinungen verhindert oder beendet, sondern der Zivilschutz der Schutzmacht ist in Art. 1-12, 149 genfer Abkommen IV-SR 0.518.51 zwingend zum Beenden der Konflikte und Kollisionen in Kriegen und ah-hoc in Verpflichtungsverträgen zuständig und daher herbeizurufen, weil das politische Bewußtsein kollabiert.
nnalena BAERBOCK hat keine Ahnung vom zwingenden Völkerrecht in prelateralen Hard Law, sondern kennt sich mit biliateralen ausländischen und internationalen Privatverträhen in Soft Law aus.
Im Gegensatz zum kategorischen Hard Law, zu dessen Vollzug sich die Bundesrepublik Deutschland verbindlich im zwingenden Völkerrecht der öffentlichen Rechtordnung zur Gerechtigkeit durch Vertragstreue verpflichtet hat, stellt Soft Law eine weniger strenge Selbstbindung dar, wobei dies nicht zwangsläufig Wirkungslosigkeit impliziert, wenn es billigend und fair (freiwillig Duldung und Toleranz) vom Gläubigerin akzeptiert wird.
Hard Law ist Kategorie Recht. Zwingende Folgen aus Kriegsverbrechen ist Kategorie Recht. Der Schuldner unterliegt obligatorisch der Akzeptanz des zwingenden Völkerrechtes der öffentlichen Ordnung. Die Rechtdurchsetzung gegen den Schuldner wird nicht in der streitigen Demokratie der Jurisfiktion diskutiert und verhandelt, sondern Obligationen werden unter allen Umständen einfach durchgesetzt, um das Kriegsverbrechen zu beenden.
prelaterale Verpflichtungsverletzungsverfahren
zwingendes Völkerrecht in der öffentlichen Rechtordnung
1.
Zur Staatshaftung im Völkerrecht gilt, daß im Völkerrecht der Staat, dessen Haftung wegen Verstoßes gegen eine prelateral völkerrechtliche Verpflichtung ausgelöst wird, ebenfalls als Einheit betrachtet wird,
• ohne daß danach unterschieden wird,
• ob der schadensverursachende Verstoß
• der Legislative,
• der Judikative oder
• der Exekutive
zuzurechnen ist (EuGH- 224/01, Rz. 44, Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame (Randnr. 34)). Das Verhalten eines jeden Staatsorgans ist als Handlung des Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, gleichviel ob das Organ Aufgaben
• der Gesetzgebung,
• der vollziehenden Gewalt,
• der Rechtsprechung oder
• andere Aufgaben
wahrnimmt,
• welche Stellung es innerhalb des Staatsaufbaus einnimmt,
• und ob es sich um ein Organ der Zentralregierung oder
• einer Gebietseinheit des Staates
handelt. Ein Organ schließt
• jede Person
• oder jede Stelle
ein, die diesen Status nach dem innerstaatlichen Gesetz des Staates innehat.
Bundesrepublik Deutschland
• ist jede Person oder Personengruppe,
• die im Namen und im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland
• aktiv oder passiv,
• direkt oder indirekt,
• öffentlich oder privat
in der Staatenverantwortlichkeit auftritt (Art. 1-11 UN-RES 56/83).
...
https://www.youtube.com/watch?v=Qi7pUb9vC1g
Im zweiten Teil der Reihe überbrücken wir den Übergang zwischen Realität und Fiktion. Es gibt und gab immer Menschen, die erkannt haben, was die Wahrheit ist. Es liegt an uns, zu entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Im dritten Teil werden wir die gedankliche Umsetzung, den Geist aus der Fiktion zu befreien, erläutern. Prinzipiell wurde schon alles gesagt, denn Propheten gibt es schon immer.
...
https://www.youtube.com/watch?v=nzLEePHgt4Q
Terrorfinanzierung § 89c StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89c.html
Die vollständigen Dokumente findet ihr in der PDF
https://zentralmeldeamt.ch/Files/Dateien/92_2009%20Bundestag%20Menschenrecht%20und%20Finanzbeh%c3%b6rden.pdf
Vahlen - juristisches Wörterbuch
https://zentralmeldeamt.ch/Files/Dateien/92_Pers%c3%b6nlichkeitsrecht%20am%20Namen.png
https://zentralmeldeamt.ch/Files/Dateien/92_2009%20Bundestag%20Menschenrecht%20und%20Finanzbeh%c3%b6rden.pdf
Terror ist die rechtwidrige Anwendung von Gewalt. Mit Terroristen wird über Recht und Menschenrecht nicht verhandelt (§ 40 VwGO, Art. 6 EGBGB, Art. 20 (4), 25 GG). Öffentliches Recht ist nicht
• öffentliche Sache
• öffentliche Verwaltung
• öffentliche Meinung
• öffentliches Interesse
• öffentliche Gewalt
in der Rechtspaltung der öffentlichen Ordnung.
BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT
Die Materialisierung der Organisation ist auf Spenden angewiesen!
Spenden-Konto:
(bei PostFinance Schweiz)
Kontobezeichnung:Opferhilfe Mensch
IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8
BIC: POFICHBEXXX
...
https://www.youtube.com/watch?v=KRAdhbJDj_E