Die AFD hat der Gesetzesänderung nicht zugestimmt.
Der Bundestag (die Regierungskoalition) hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Dabei geht es um den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-de-kinderpornografie-1002718
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https://www.youtube.com/watch?v=lJHPoYJiM1U