Am 11. Februar 2022 wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen abgelehnt hat. Mitten im politischen Streit über die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitskräfte gibt das Bundesverfassungsgericht grünes Licht für die pünktliche Umsetzung Mitte März.
In der Begründung räumt das Gericht sogar die Möglichkeit schwerwiegender Impfnebenwirkungen bis hin zum Tod ein. Niemand werde jedoch gezwungen, sich impfen zu lassen, sondern könne den Job wechseln oder aufgeben. Es gehe um die Abwendung von Gefahren für empfindliche Gruppen wie Alte oder Behinderte.
Tatsächlich?
Wie es diesen ergeht, wenn ein beträchtlicher Teil des medizinischen Personals den Job wechselt oder aufgibt, spielt in der Betrachtung offensichtlich keine Rolle.
Das im Grundgesetz jedem Bürger zugesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit wird ebenso ignoriert. Ist dies nicht verwunderlich?
Deshalb werfen wir in dieser Dokumentation einen Blick auf jene Richter, die dieses Urteil erlassen haben, insbesondere auf den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth.
Denn auffallend ist das Agieren seines Gerichts während der letzten beiden Jahre.
Daher nun ein kleiner Blick zurück:
Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, indirekter Impfzwang - nie war die Klagewelle gegen drastisch eingeschränkte Grundrechte größer. Viele Menschen wandten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte der Länder. Diese kippten daraufhin immer wieder verordnete Maßnahmen.
Doch plötzlich wurde kurz nach dem Start der Impfkampagnen im April 2021 seitens Angela Merkel die sogenannte „Bundesnotbremse“ durchgesetzt. Drastische Einschränkungen des Versammlungsrechts, des öffentlichen und privaten Lebens waren die Folge.
Der Druck auf die Bevölkerung war so groß, dass viele entweder in der Impfung einen Ausweg suchten oder den Rechtsweg in Anspruch nahmen.
Der Weg über die Verwaltungsgerichte wurde jedoch durch die „Bundesnotbremse“ ausgehebelt. Es blieb also nur noch und von nun an einzig der Gang zum Bundesverfassungsgericht.
Im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten der Länder fällt die Bilanz beim Bundesverfassungsgericht allerdings anders aus.
Allein im Jahr 2020 gingen beim höchsten deutschen Gericht 239 Verfassungsbeschwerden und 72 isolierte Eilanträge gegen die Maßnahmen der Bundesregierung ein. Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben dabei genau drei Anträgen statt! Eine vernichtende Quote, die das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit stark erschüttert hat.
Federführend und Kopf des Bundesverfassungsgerichts ist Präsident Stephan Harbarth.
Im Folgenden betrachten wir daher seine Vergangenheit, seine steile Karriere und seine Verbindungen etwas näher…
1. Politische Vergangenheit
Harbarth
- war fast 30 Jahre lang aktiver Politiker der CDU
- saß von 2009 bis 2018 für die CDU/CSU im Bundestag
- agierte ab Juni 2016 als Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.
2. Beruflicher Werdegang
• Nach der Promovierung zum Dr. jur. im Jahr 1998 studierte Harbarth 1999 bis 2000 an der Yale Law School. Diese ist eine Elite-Kaderschmiede mit wenigen handverlesenen Studenten.
• Zurück in Deutschland war er ab 2000 an der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & An-schütz – der SZA – als Anwalt tätig.
Er wirkte dort jahrelang an vorderster Front unter anderem als Vorstand und Geschäfts-führer. Slogan der Kanzlei: „Zu uns kommen Konzerne“.
• Von 2000 bis 2008 war die SZA Teil der US-Kanzlei Shearman & Sterling LLP, welche auf Wirtschaftsrecht und Finanzwirtschaft für große Konzerne spezialisiert ist. Die US-Großkanzlei tüftelte die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte aus. Dabei handelt es sich um ein Steuerbetrugsmodell zugunsten der Banken, das den deutschen Steuerzahler Milliar-den gekostet hat! Inwiefern Harbarth involviert war, ist unklar. Offensichtlich ist jedoch, wessen Interessen seine Kanzlei vertritt.
3. Ungeklärte Einkünfte als Abgeordneter
Während seiner Abgeordnetentätigkeit im Bundestag kassierte Harbarth nebenher erhebliche Summen, deren Herkunft unbekannt ist.
Nach Erkenntnissen des „Spiegel“ soll Harbarth allein 2016 auf Einnahmen von über eine Million Euro gekommen sein. Weder Harbarth noch seine Kanzlei SZA wollen dazu etwas sagen. Aus den Geschäftsberichten seiner Kanzlei geht hervor, dass er seine Tätigkeit dort „hauptberuflich“ ausgeübt haben soll, zeitgleich zu seiner Abgeordnetentätigkeit. Dies wäre laut Abgeordnetengesetz unzulässig. Das Gesetz erlaubt nur Nebentätigkeiten. Es stellt sich die Frage: Wofür bekam Harbarth die hohe Vergütung?
4. Ungereimtheiten bei seiner Ernennung zum Bundesverfassungsrichter
• Im Dezember 2017 taucht Harbarth plötzlich als Platznachbar von Bundeskanzlerin Merkel während der Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion auf.
„Die Welt“ berichtete daraufhin, dass Harbarth offenbar für Höheres auserkoren sei.
• Am 22. November 2018 rückt er dann zum Bundesrichter und e
In den letzten Jahren haben wir zehntausende Zuschriften erhalten. Von Menschen, die verzweifelt sind. Von Menschen, die ihre Hoffnung in uns setzen.
Wir haben Schicksale mitgefühlt, die so furchtbar sind, dass man sich nur fragt, wie die Betroffenen es überhaupt noch schaffen weiterzumachen. Und wie lange. Wir hatten gehofft, nie die Antwort erfahren zu müssen.
Doch in den vergangenen zwei Jahren wurde es schlimmer. Sehr viel schlimmer. Und die letzten Monate übertreffen alles. Dr. Martin Vincentz, Vorsitzender der AfD-Fraktion NRW, liest die erschütternden Worte eines gebrochenen Familienvaters vor, der nur noch einen Ausweg sieht.
Und er richtet eine Botschaft an alle, die nicht mehr wissen, wie es morgen weitergehen soll.
Mehrfach berichtete die JUNGE FREIHEIT bereits über den Fall des Martin Wagener, Professor für Internationale Politik und Sicherheitspolitik am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Am 10. Mai 2022 wurde Wagener vom BND der Sicherheitsbescheid entzogen, damit endete auch seine Lehrtätigkeit am „Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung“ (ZNAF).
Der Grund, besser gesagt: der Vorwand, wegen dem Wagener der Sicherheitsbescheid entzogen wurde, ist die Art und Weise, wie er den Begriff „das Volk“ in seinem Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ behandelt. Im Interview mit JF-TV weist der Professor jedoch ebendiesen, auch medial verbreiteten Vorwurf, einen ethnokulturellen Volksbegriff zu verwenden, von sich. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe vielmehr ein Gerüst aus Vermutungen und Unterstellungen errichtet, um einen unliebsamen Kritiker herrschender Zustände, vor allem in Sachen Migration, aber auch einen Kritiker der Behörde selbst, so weit möglich kaltzustellen. Und Wagener vermutet, daß auch seine gelegentliche Autorenschaft für die JUNGE FREIHEIT einer der Gründe dafür ist, daß aufseiten der Verfassungsschützer ein solches Ist „Kopfkino“ zu seiner Person und seinen Motive entstanden sei.
Damit ist der Fall Wagener ein Exempel dafür, wie der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert wird und wie er die Vorgaben seiner Dienstherrin im Innenministerium exekutiert.
Ein JF-TV Interview mit Professor Martin Wagener: Ist „das Volk“ verfassungsfeindlich?
#Wagener #Verfassungsschutz #Haldenwang
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