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9 Mar 2023 18:13:56 UTC
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MittwochsUmzug22-6-22(1)
Hoch spannende Diskussion wegen Ralph T. Niemeyers Kundgebung Berlin vom 17. Juni 22 losgetreten!:
Melchior Ibing fordert in seiner Eröffnungsrede zum Mittwochsumzug am 22. Juni 2022 auf dem Odeonsplatz von evtl. anwesenden Verfassungsschützer eine evtl. echte "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" im Bundestag zu beobachten.
Scheinbar hat Melchior für diese Rede die Hausaufgaben eines Rechtsanwaltes gemacht, und sich auch mit unbequemen Artikeln des Grundgesetzes beschäftigt. Denn viele sind der Meinung, daß bei RA Markus Hainz eher das Gegenteil der Fall ist, bzw. nach seinen eigenen Worten sein Wille dazu fehlt.
Denn der Rechtsanwalt schießt im Gegenzug danach, auf der Schlusskundgebung des Demo-Zuges, mit diesen neuen Kampfbegriff des Staatsschutzes "Staatsdelegitimierer" nach Auffassung der Meinungsgegner indirekt, oder zumindest suggestiv erneut mit der Nazi-Wortkeule "Reichsbürger" auf Menschen, die sich auf Artikel 146 / 139 des Grundgesetzes berufen, und damit die Souveränität des Deutschen Volkes zurückfordern.
Das nennt Haintz dann "Kritik" und nicht "Spaltung" bzw. "Framing", und distanziert sich gleichzeitig öffentlich und entschieden von Artikel 146 und auch den restlichen Befreiungsstatuten des GG.
Doch jetzt wirft man ihm vor, daß er in seiner Rede Radikale, gewaltbereite Spinner, und friedliche Bürger, die den Grund- und Völkerrechtsbruch als wichtiges Mittel der "Great-Reset-Sekte" (Klaus Schwab) sehen, in einen Topf wirft, und damit sehr wohl Framing betreibt.
Unterm Strich delegitimiert Markus Hainz, nach Meinung Einiger, damit Letztere als Mitstreiter im Widerstand, weil er (aus Angst vor Framing durch den Verfassungsschutz?) nicht mit diesen friedlichen Aufklärern organisatorisch zusammen demonstrieren bzw. arbeiten will. Und das, obwohl diese mit ihren Forderungen nicht, wie behauptet den Staat delegitimieren, sondern mit beiden Beinen auf den Säulen des Grundgesetzes und des Völkerrechtes stehen, indem sie nicht eine Monarchie, sondern die Erfüllung der Artikel 146 / 139 des Grundgesetzes zur Wiederherstellung des Weltfriedens bzw. eine Unterschrift eines dazu berechtigten unter einen völkerrechtlich legitimen Friedensvertrag fordern.
Bei der Lösung der Deutschen Frage gibt es da ja auch verschiedene Meinungen, und es wird z.B. konträr über einer Unterschrift unter einen Friedensvertrag durch den Kaiserthron-Nachfolger auf Basis der Meinungsfreiheit diskutiert, was völlig legitim ist, solange dies friedlich geschieht und die Diskutanten sich nicht eigenmächtig im Sinne eines Deutschen Reiches selbst verwalten, was sie ja auch nicht tun. Zumindest nicht die, welche diese Diskussion am 17. Juni 22 mit der Kundgebung Ralph T. Niemeyers in Berlin auslösten. Dort hatten Radikale gar kein Rederecht.
Corona, die Energiekrise und andere Symptome, wie der Ukraine-Krieg, sind für diese Aufklärer aber ganz klare Kampfmittel im Krieg gegen die gesamte Menschheit, der seit mehr als 120 Jahren von dieser selbsternannten NWO-Elite offen geführt wird. Denn s.g. "Globalisten" machen seit einem Jahrhundert gar keinen Hehl daraus, daß sie die Menschheit drastisch reduzieren wollen, und zeigen diese Agenda und irrsinnigen Fantasien auch immer wieder ungeniert, z.B. aktuell im Covid-19-Masterplan, The Great Reset-Plan Klaus Schwabs, aber auch ältere Vorreiter dieser Eugenik-Pläne, wie „Kalergi-Plan“, oder Hooton-Plan.
Dabei steht diesen Träumern einer neuen totalitären Weltordnung natürlich das Völkerrecht und die Souveränität aller Länder im Weg (insbesondere die bis heute einzig ratifizierte Verfassung der Deutschen von 1871-1918 weil es eines der stärksten ist). Doch Markus Hainz hält das für eine Verschwörungstheorie und meint in seiner Rede, er könne keinen Zusammenhang zwischen dem Angriff auf die Souveränität Deutschlands und den COVID-19 Masterplan bzw. der Corona-Pandemie sehen.
Dieses Verhalten wird von einigen als Spaltung wahrgenommen. Markus Haintz schießt zurück, und sagt der Begriff "Spaltung" sei auch nur Framing. So framed man nun im Widerstand munter weiter, dessen Meinung einem nicht passt. Doch Meinungsfreiheit will der Anwalt für Versammlungsrecht dabei trotzdem ganz groß schreiben, nennt sogar einzelne Interessen der Befürworter einer Verfassungsgebenden Versammlung als berechtigt, auch wenn er selbst es als gefährlich ansieht, und fordert zum Meinungsaustausch auf.
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