Prediger: J. Tscharntke: Ausschnitt aus der Predigt vom 11.10.2020
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Versuche zur Kohlendioxid-Konzentration in der Atemluft unterhalb von Mund-Nasen- Schutzmasken.
Abklärung ob und wenn „ja“, wie hoch die Kohlendioxid-Konzentration in der Atemluft unter Nasen-Mund-Schutzmasken ist. Weiters war abzuklären, ob die gemessenen Konzentrationen gesundheitsschädlich sein können.
Versuchsleiter: Ing. Dr. Helmut Traindl, Traindl-consult (Ing-Büro für Technischen Umweltschutz, Technische Chemie und Erdwissenschaften, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Sicherheitsfachkraft.)
Versuchs-„Aufbau“: Die Testperson positionierte nach Aufsetzen der MNS-Maske einen Schlauch unter die MNS-Maske. Danach wurde die Luft mit 0,5 l/Min. unterhalb der MNS-Maske abgesaugt, wobei darauf geachtet wurde, dass die Absaugung im Ein-/Ausatmungsbereich zwischen Mund (Oberlippe) und Nase erfolgte.
Verwendetes Gasmessgerät: Gasanalysator BM 5000 (Geotechnical Instruments Ltd.) Spezifikation:
Dauer der Versuche: Jeweils ca. 5 Minuten.
Parameter Kohlendioxid Messbereich: 0-100 Vol. % Genauigkeit: +/- 0,5 Vol % Sensor-Typ: Infrarot-Sensor
Parameter Sauerstoff Messbereich: 0-25 Vol. % Genauigkeit: +/- 1,0 Vol. % Sensor-Typ: Elektrochemischer Sensor
Die ersten erhöhten Kohlendioxid-Konzentrationen waren bereits wenige Sekunden nach Beginn der Mes- sungen festzustellen. In der Zeitspanne davor wurde die atmosphärische Luft im Messsystem, im Wesent- lichen dem Absaugschlauch, abgesaugt. Die jeweils einige Minuten andauernden kontinuierlichen Messun- gen zeigten bei allen Versuchspersonen erhöhte Kohlendioxid-Messwerte in einem Konzentrationsbereich von ca. 3 - 5 Vol.% auf gleichbleibendem Niveau.
Beurteilungsgrundlagen:
Grenzwerteverordnung 2018 i.d.g.F. Grenzwerteverordnung 2020 (aktuelle Fassung, Kundmachung 02.09.2020)
Versuchspersonen / Alter / Kohlendioxid:
Versuchsperson 1: Valentina Brötzner Alter: 13 J. Kohlendioxid: 3,4 Vol. % - 5,0 Vol. %
Versuchsperson 2: Edith Brötzner Alter: 36 J. Kohlendioxid: 2,8 Vol. % - 3,6 Vol. %
Versuchsperson 3: Ing. Dr. Helmut Traindl Alter: 65 J. Kohlendioxid: 4,2 Vol. % - 5,0 Vol. %
Beurteilung:
Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft. Kohlenstoffdioxid als Lüftungsparameter. Hrsg.: Arbeitskreis Innenraumluft am Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), 1010 Wien. 2017.
Die gemessenen Kohlendioxid-Konzentrationen unter den MNS-Masken lagen zwischen 2,8 Vol.% und 5,0 Vol. %. Die teilweise leicht unterschiedlichen Größenordnungen könnten auf individuelle Unterschiede der Versuchspersonen oder die Art der verwendeten MNS- Masken zurückzuführen sein.
Allen Testergebnissen ist gemeinsam, dass die Kohlendioxid-Konzentration in der Atemluft unter den MNS-Masken weit über den gesetzlich vorgegebenen maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) von 5.000ppm, entsprechend 0,5 Vol.% (Tagesmittelwert) bzw. 10.000ppm, entsprechend 1,0 Vol. % (Kurzzeitwert) liegen. Der Vergleich mit den Grenzwerten der Grenzwerteverordnung 2020 ist allerdings nur für erwachsene, gesunde Personen zulässig (Beurteilungszeitraum: 8 Std./Tag, 40 Std./Woche). In der Grenzwerte- verordnung 2020 werden als Personenkreis, für den MAK-Werte gelten „gesunde Personen im erwerbsfähigen Alter“ vorgegeben.
Für alle anderen Personen wären die Empfehlungen des Arbeitskreises Innenraumluft zur maximalen Kohlendioxid-Konzentration in Innenräumen als Referenz gerechtfertigt. Bei diesen Empfehlungen wird als allgemeiner Richtwert für Innenräume für den dauerhaften Aufenthalt von Personen eine Kohlendioxid-Konzentration von < 1.400ppm (entsprechend 0,14 Vol.%) angegeben. Konzentrationen von > 5.000ppm sind für die Nutzung durch Personen nicht akzeptabel.
Auf Grund der massiven Überschreitungen der MAK-Grenzwerte der Grenzwerteverordnung 2020 i.d.g.F. bzw. der für Innenräume, entsprechend der Atemluft in Innenräumen, empfohlenen maximalen Kohlendioxid-Konzentration kann die Atemluft unterhalb der MNS-Maske als gesundheitsschädlich betrachtet werden.