Der renommierte US-Ökonom Jeffrey Sachs hat sich in der Show Judging Freedom äußerst besorgt über die Außenpolitik der USA gezeigt und wähnt diese fest in den Händen des militärisch-industriellen Komplexes.
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Der 2+4-Vertrag
Nov 11, 2021 BRD System
Um die Konsequenzen des Fehlens einer Friedensregelung zu verstehen, ist zunächst erforderlich, sich zu vergewissern was Krieg bedeutet. Es handelt sich hierbei um einen rechtlichen Zustand. Es ist ein rechtlicher Ausnahmezustand, ohne daß militärische oder anderweitige Kampfhandlungen ausgeführt werden müssen.
Durch den Kriegszustand gilt das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen als höchstrangiges Recht. Hierdurch werden Handlungen legitimiert, die anderenfalls illegal wären, wie das Zerstören von Sachwerten oder das Be kämpfen oder Töten anderer Staatsangehöriger etc.
Durch den sogenannten „2+4-Vertrag“ sollten die äußeren Aspekte der Vereinheitlichung der Verhältnisse im Besatzungsgebiet geregelt werden. In diesem „2+4-Vertrag“ haben die vier Besatzungsmächte einen neuen völkerrechtlichen Begriff eingeführt, namentlich „vereintes Deutschland“. In Artikel 1 Absatz (1) definieren sie diesen Begriff:
Artikel 1.
(1) „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein.
„BRD“-Propagandafunktionäre behaupten immer wieder gerne, durch den sogenannten „2+4-Vertrag“ habe die BRD „volle Souveränität“ erlangt.
Sie beziehen sich dabei auf den Artikel 7 Absatz 1:
„Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
Im Absatz 2 lesen wir dann:
„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Merkwürdigerweise können die „BRD“-Funktionäre nicht erklären, weshalb die oben genannten schwerwiegenden Souveränitätseinschränkungen (wie Truppenzahlbegrenzung, Verbot von Massenvernichtungswaffen oder Gewährleistung bestimmter Verfassungsinhalte) für dieses „vereinte Deutschland“ festgelegt wurden. Offensichtlich ist der „2+4-Vertrag“ lediglich eine Täuschung!
Weiterhin wird nirgends erklärt, weshalb heute noch die BRD mit einem Grundgesetz der Besatzer existiert und nicht ein deutscher Staat als Gebietskörperschaft mit legitimer Verfassung.
Das Fehlen einer Friedensregelung
Von „BRD“-Vertretern wird immer wieder behauptet, bei dem sogenannten „2+4-Vertrag“ handele es sich um einen Friedensvertrag. Dies ist jedoch nicht nur eine ziemlich dreiste Lüge, sondern dazu noch völliger Unsinn.
Ein Friedensvertrag wird zwischen Siegern und Besiegten geschlossen.
Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges sind:
U.S.A. (als Hauptsiegermacht)
Großbritannien
UdSSR (Rechtsnachfolger Rußland).
Frankreich war niemals Siegermacht sondern nur Besatzungsmacht. Deshalb hätte Frankreich einen Friedensvertrag niemals aushandeln und unterzeichnen können! Auch an diesem Fakt ist ersichtlich, daß der sogenannte „2+4-Vertrag“ lediglich auf der Ebene des Besatzungsrechtes und nicht auf der Ebene des Siegerrechts geschlossen wurde.
„Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichtsbücher der Besiegten gefunden hat und von der nachfolgenden Generation auch geglaubt wird, kann die Umerziehung als gelungen angesehen werden.“
Folglich hätte es sich bei einem Friedensvertrag doch eher um einen „2+3-Vertrag“ handeln müssen!
Allerdings könnte ein Friedensvertrag auch kein „2+3-Vertrag“ sein. Schließlich sind die beiden Kolonialverwaltungen „BRD“ und „DDR“ zu keiner Zeit rechtssubjektidentisch mit dem Deutschen Reich oder dessen Rechtsnachfolger gewesen, und haben am ersten oder zweiten Weltkrieg nicht teilgenommen.
Sie hätten somit niemals für das Deutsche Reich einen Friedensvertrag aushandeln oder unterzeichnen können. Ein Friedensvertrag kann nur zwischen den drei Siegermächten einerseits, und dem Deutschen Reich (oder einem Rechtsnachfolger) andererseits ausgehandelt und geschlossen werden. Ein solcher Friedensvertrag müßte deshalb ein „3+1-Vertrag“ sein, den es, wie jedermann weiß, bis heute nicht gibt!
Entgegen allen anderslautenden Behauptungen, sind sich die Verantwortlichen des „BRD“-Systems durchaus bewußt, daß eine Friedensregelung bis heute nicht besteht. Sie war von den Arbeitgebern
der Vertreter des „BRD“-Systems – den Besatzungsmächten – auch nie gewollt:
Während der Verhandlungen zum sogenannten „2+4-Vertrag“ im Rahmen der Außenministerkonferenz am 17.07.1990 in Paris hat der anwesende damalige polnische Außenminister Skubiszewski protestiert. Er hatte geltend
https://rechtssachverstaendiger.de/der-24-vertrag/
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https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35496468/
Übersetzung & Stimmen von
Joska Ramelow & Dr. Carola Javid-Kistel
Die Darstellung im Beitrag ist die persönliche Meinung der/des Vortragenden und muss nicht mit der Redaktion übereinstimmen.
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